INHALT:
1.0 ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN
1.1 ANWENDUNG DER REGELN
2.0 SPIELMATERIAL
2.1 BILLARD, BANDEN, TUCH, BÄLLE
2.2 FESTLEGUNG DER AUFSETZMARKEN
2.3 BILLARDQUEUE, AUFLAGERECHEN
2.4 BELEUCHTUNG
3.0 GEMEINSAME REGELN FÜR ALLE DISZIPLINEN
3.1 EINSTOSSZEIT
3.2 BEGINN DER PARTIE
3.3 BANDENENTSCHEID
3.4 AUSGANGSSTELLUNG, SPIELBALL
3.5 KARAMBOLAGEN
3.6 PAUSE IM VERLAUF DER PARTIE
3.7 AUFGABE IM VERLAUF DER PARTIE
3.8 SICH BERÜHRENDE BÄLLE
3.9 AUS DEM BILLARD SPRINGENDE BÄLLE
3.10 ENDE DER PARTIE
4.0 FEHLER
4.1 DEFINITION
4.2 ABSICHTLICHE FEHLER
4.3 NICHT FESTGESTELLTE FEHLER
4.4 FEHLER DURCH DRITTE
5.0 SPEZIELLE REGELN FÜR JEDE DER DISZIPLINEN
5.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
5.1.1 Bezeichnung der Bälle
5.1.2 Sperrzonen
5.1.3 Position der Bälle
5.1.4 Falsche Zone
5.2 FREIE PARTIE
5.2.1 Definition des Spiels
5.3 CADRE
5.3.1 Definition
5.3.2 Cadre und Anker
5.3.3 Cadre 47/2, 38/2, 35/2, 71/2, 57/2 und 52/2
5.3.4 Cadre 47/1
5.4 BANDEN-DISZIPLINEN
5.4.1 Definition
5.4.2 Einband
5.4.3 Dreiband
6.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1 ÜBERTRETUNGEN
6.2 INKRAFTTRETEN UND AUSSERKRAFTSETZUNG
1.0 ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN
1.1 Anwendung der Regeln
Die Spielregeln für das Karambolbillard ergänzen die Satzungen und
Ordnungen der Deutschen Billard-Union. Sie sind bei allen Meisterschatten
und allen offiziell von der Deutschen Billard-Union anerkannten Turnieren
anzuwenden. Sie sind, soweit Sie sich auf Bundesebene bewegen, für alle
Landesverbände verbindlich.
2.0 SPIELMATERIAL
2.1 Billard, Banden, Tuch, Bälle
(1) Das Billard ist ein Tisch, dessen Oberfläche rechteckig und absolut
eben ist.
(2) Die Platte des Billards besteht
aus einer oder mehreren mindestens 45 mm dicken Schieferplatte.
(3) Die Abgrenzung der Spielfläche
erfolgt durch die Anbringung von Gummibanden, wobei der vorderste Punkt 37
mm hoch ist. Eine Toleranz von plus/minus 1 mm ist zulässig.
(4) Die
Maße der freien Spielfläche betragen beim Matchbillard 2,84 m mal 1,42
m, beim Halbmatchbillard 2,30 m mal 1,15 m und beim kleinen Billard 2,10 m mal 1,05 m. Eine Toleranz von
plus/minus 5 mm ist zulässig.
(5) Die Gummibanden sind auf ihrer Länge an einem äußeren Rahmen
(Umfassung) von 125 mm Breite befestigt, dessen gesamte Oberfläche möglichst
glatt gehalten ist. Eine Toleranz von plus/minus 10 mm ist zulässig. Es dürfen
nur solche Banden verwendet werden, die von der DBU anerkannt und
genehmigt worden sind.
(6) Die Oberfläche, die die Banden umschließt, muß über nicht zu
entfernende Markierungen verfügen, die in regelmäßigen Abständen
entsprechend 1/8 der Länge der Spielfläche angebracht sind. Weder
Werbung für den Hersteller, noch irgendeine andere Angabe darf auf der
Oberfläche dieses Rahmens, der die Bande umschließt, angebracht werden.
(7) Das Tuch, das den Billardtisch und die Banden bedeckt, muß aus einem
offiziell zugelassenen Material bestehen. Es bedarf der Genehmigung durch
die Deutsche Billard-Union. Im Falle eines Einspruchs ist im Regelfall für
den Nachweis der Benutzung das unlösbare, erkennbare Markenzeichen
ausreichend. Ist das Markenzeichen nicht erkennbar, so obliegt dem Verein,
dem der Einspruch gilt, die Beweispflicht. Erfolgt der Einspruch trotz
Vorhandenseins eines erkennbaren Markenzeichens, liegt die Beweispflicht
beim Einsprucheinlegenden.
(8) Die Höhe des Billardtisches, vom Boden bis zur Oberkante des Rahmens,
muß zwischen 75 und 80 cm betragen.
(9) Die Billardtische, die für ein offizielles Turnier bestimmt sind, müssen
mit einer elektrischen Heizanlage versehen sein, die jegliche Feuchtigkeit
von der Schieferplatte und dem Tuch fernhält. Diese Anlage die mit einem
Thermostat ausgestattet ist, soll ein bestmögliches Rollen der Bälle gewährleisten.
Die Temperatur an der Tuchoberfläche muß
25°C - 28°C betragen.
(10) Die drei Bälle müssen aus einem von der Deutschen Billard-Union
zugelassenen Material sein und die zugelassenen Farben tragen.
(11) Die Bälle müssen vollkommen rund sein und ihr Durchmesser muß 61,5
mm betragen. Innerhalb eines Ballsatzes ist eine Toleranz plus/minus 0,1
mm zulässig. Das Gewicht eines Balles muß zwischen 205 und 220 Gramm
betragen. Der Gewichtsunterschied innerhalb eines Ballsatzes darf jedoch
nicht mehr als 2 Gramm betragen.
(12) Alle zugelassenen Materialien müssen zu jedem Saisonbeginn im öffentlichen
Organ der DBU bekanntgegeben werden. Das Gleiche gilt für Änderungen während
der laufenden Saison.
2.2 Festlegung der Aufsetzmarken
(1) Als "Aufsetzmarken" werden die Stellen bezeichnet, die
die Bälle entweder zu Beginn der Partie oder im Verlauf derselben
einnehmen sollten, wenn Sie sich nach dem Stillstand gegenseitig berühren
oder wenn Sie aus dem Billard befördert worden sind.
(2) Die Lage dieser Aufsetzmarken wird durch ein Kreuz, das mit Kreide,
Bleistift oder Tinte so fein wie möglich gezeichnet wird, festgelegt.
Jede andere Markierung ist verboten.
(3) Die Anzahl der Aufsetzmarken beträgt fünf (5) und sie werden gemäß
Angaben der Anlage A festgelegt.
2.3 Billardqueue, Auflagerechen
(1) Die Bewegung der Bälle wird mit Hilfe eines Spielgerätes aus
Holz oder aus einem anderen Material, welches "Billardqueue"
genannt wird, übertragen. Das Billardqueue kann aus einem einzigen Stück
oder aus mehreren Teilen bestehen. Das Queue muß an einem Ende mit einer
Scheibe versehen sein, die belederte Queuespitze genannt wird. Der Spieler
darf beim Stoß nur mit der "belederten Queuespitze" den Ball
berühren. Der Spieler benutzt ein oder mehrere Queues seiner Wahl und
bestimmt dabei frei über die Länge, das Gewicht und den Durchmesser.
(2) Der Spieler hat das Recht, sich des "Auflagerechens" zu
bedienen, dabei handelt es sich um ein kleines Gestell am Ende einer
Stange aus Holz oder einem anderen Material, welches dazu bestimmt ist,
die Hand in einigen schwer einzunehmenden Positionen zu ersetzen.
2.4 Beleuchtung
(1) Das auf den Billardtisch geworfene Licht darf auf der gesamten
Oberfläche 520 Lux nicht unterschreiten. Das Luxometer wird zum Messen
auf das Tuch gestellt.
(2) Das Licht darf nicht zu stark sein, um die Spieler nicht zu blenden
(die Blendung beginnt bei direkter Sicht bei 5.000 Lux).
(3) Die Entfernung zwischen der Lichtquelle und der Spielfläche muß
mindestens 1 Meter betragen.
(4) Der Saal darf nicht vollkommen im Dunkel liegen, sondern ist mit
mindestens 50 Lux zu beleuchten.
3.0 GEMEINSAME REGELN FÜR ALLE DISZIPLINEN
3.1 Einstoßzeit
Vor Partiebeginn wacht der Schiedsrichter darüber, dass die Spieler die
zur Gewöhnung an das Spielmaterial vorgesehen Einstoßzeit nicht überschreiten.
Jedem Spieler ist es gestattet, das Spielmaterial vor jeweils seiner
ersten Partie auf einem der Billards fünf (5) Minuten, vor jeder weiteren
Partie auf demselben Billard und am selben Turniertag drei (3) Minuten
auszuprobieren. Welcher Spieler bei Einzelmeisterschaften mit dem Einstoßen
beginnt, wird durch Los entschieden. Bei Mannschaftsmeisterschaften
beginnt der Spieler des Gastgebers.
Der Schiedsrichter kündigt dem Spieler die letzte Minute seiner Einstoßzeit
an.
3.2 Beginn der Partie
Die Partie beginnt, sobald der Schiedsrichter die Bälle für den
Bandenentscheid aufgestellt hat.
3.3 Bandenentscheid
(1) Der Schiedsrichter stellt die beiden weißen bzw. den weißen und
den gelben Ball auf die Grundlinie, beiderseits von den drei
Anfangsaufsetzmarken, in etwa 30 cm Abstand von beiden langen Banden
entfernt und den roten Ball auf die oberste Aufsetzmarke auf. Für den
Bandenentscheid stellt der Schiedsrichter den markierten oder den gelben
Ball links auf, der andere weiße Ball wird rechts aufgestellt. Wenn beide
Spieler darauf bestehen, mit dem gleichen Ball zu spielen, lost der
Schiedsrichter aus.
(2) Die Spieler führen den Bandenentscheid an der unteren Bande durch.
Die beiden Spielbälle müssen in Bewegung sein, bevor einer von Ihnen die
obere Bande erreicht. Falls dieses nicht der Fall ist, wird der
Bandenentscheid wiederholt. Derjenige Spieler, der zweimal eine solche
Wiederholung verursacht, verliert das Wahlrecht zu entscheiden, ob er
anfangen möchte.
(3) Wenn sich beide Bälle auf ihren Weg berühren, verliert der
fehlerhaft handelnde Spieler das Wahlrecht zu entscheiden, ob er anfangen
möchte.
(4) Wenn die beiden Bälle sich auf ihrem Weg berühren und wenn es unmöglich
ist einen Schuldigen zu bestimmen, oder wenn die Bälle mit gleichem
Abstand zur unteren Bande zum Stehen kommen, läßt der Schiedsrichter den
Bandenentscheid wiederholen.
(5) Wenn der Ball eines Spielers den roten Ball berührt, verliert der
Spieler das Wahlrecht.
(6) Derjenige Spieler, dessen Ball am nächsten zur unteren Bande zum
Stehen kommt, hat das Wahlrecht zu entscheiden, ob er anfangen möchte.
3.4 Ausgangsstellung, Spielball
(1) Die Bälle werden vom Schiedsrichter aufgestellt:
a) der rote Ball auf der oberen Aufsetzmarke;
b) der Ball des Gegners auf der unteren Aufsetzmarke;
c) der Ball des Spielers, seinem Wunsch entsprechend, auf eine der beiden
Ausgangsaufsetzmarken.
Der Spieler, der den ersten Stoß ausführen darf, spielt mit dem nicht
markierten weißen Ball.
(2) Die Anfangskarambolage muß mit direktem Angriff auf den roten Ball
gespielt werden.
(3) Wenn die Partie in Sätzen gespielt wird, wechseln sich die Spieler
mit dem Beginnen der Sätze ab, ungeachtet der Anzahl der zu spielenden Sätze.
Dabei behalten die Spieler den gleichen Ball für die gesamte Partie bei.
3.5 Karambolagen
(1) Das Ziel des Spielers besteht darin, so viel Karambolagen wie möglich
innerhalb der für eine Partie vorgesehenen Distanz durchzuführen.
(2) Eine Karambolage erfolgt dann, wenn der Spielball, der mit einem Stoß
des Queues in Bewegung gesetzt worden ist, mit den zwei weiteren Bällen
in Kontakt getreten ist.
(3) Eine Karambolage ist gültig, wenn der Spieler bis zum Stillstand der
Bälle keinen Fehler begangen hat, und wenn er die durch den betreffenden
Spielmodus auferlegten Bedingungen beachtet hat.
(4) Jede Karambolage zählt einen Punkt.
(5) Wenn der Schiedsrichter eine Karambolage für gültig erklärt, bleibt
der Spieler an der Reihe. Wenn die Karambolage nicht erfolgt ist, erfolgt
die Ansage durch den Schiedsrichter: "Name oder Nation und gültige
Karambolagen".
3.6 Pause im Verlauf der Partie
Eine 5-minütige Pause wird in der Mitte der Partie (auf Verlangen)
eingelegt.
Als Mitte der Partie wird der Moment erachtet, in dem ein Spieler nach
seiner Aufnahme die Hälfte der für diese Spielarten oder Disziplinen für
Einzelwettbewerben festgelegte Distanz erreicht oder überschritten hat.
Die Pause wird jedoch nur eingelegt, wenn die Partie mindestens 45 Minuten
dauert. Eine Pause darf nicht während einer Serie oder einer Verlängerung
genehmigt werden.
3.7 Aufgabe im Verlauf der Partie
(1) Ein Spieler, der während eines Matches ohne Erlaubnis des
Schiedsrichter seinen Platz verlässt, verliert die Partie durch dieses
Verhalten. Ein im Verlauf einer Meisterschaft eintretender Fall höherer
Gewalt, wird vom Turnierleiter oder seinem Stellvertreter überprüft.
(2) Jeder Spieler der sich der Aufforderung des Schiedsrichters zum
Fortsetzen der Partie widersetzt, wird von der Meisterschaft
ausgeschlossen.
3.8 Sich berührende Bälle
(1) Sobald der Spielball mit einem der beiden oder mit beiden Bällen in
Kontakt steht, besitzt der Spieler in allen Disziplinen mit Ausnahme der
Freien Partie, bei der die Wiedereinnahme der Ausgangsstellung
verpflichtend ist, die folgenden Rechte:
a) entweder die Bälle vom Schiedsrichter auf die Aufsetzmarken legen zu
lassen;
b) oder den nicht feststehenden Ball anzuspielen oder mit Vorbande zu
spielen;
c) oder mit einem Kopfstoß unter der Bedingung zu spielen, dass der
feststehende gegnerische Ball nicht bewegt wird. Im letztgenannten Fall
kann der Spieler als erstes auf den Ball spielen, der in Kontakt gestanden
hat. Es ist kein Fehler, wenn sich der berührte Ball nur bewegt, weil er
seinen Halt, der ihm möglicherweise durch den Spielball gegeben worden
ist, verliert.
(2) Sobald der Spielball mit einer Bande in Kontakt steht, darf der
Spieler nicht direkt über diese Bande zu spielen.
(3) Die Wiederaufstellung der Bälle auf den Aufsetzmarken wird vom
Schiedsrichter in folgender Art und Weise ausgeführt:
a) bei der Freien Partie, beim Cadre und beim Einband:
alle drei in die Ausgangsstellung;
b) beim Dreiband werden nur die sich berührenden Bälle wieder auf die
Aufsetzmarken aufgestellt:
- der rote Ball auf die oberste Aufsetzmarke;
- der Ball des Spielers, der spielen muß, auf der zentralen Aufsetzmarke
der Ausgangslinie;
- der gegnerische Ball auf der Aufsetzmarke in der Mitte des Billards;
- wenn die dem Ball entsprechende Aufsetzmarke besetzt oder verdeckt ist,
wird der Ball auf der Aufsetzmarke plaziert, die dem Ball entspricht, der
die Aufsetzmarke besetzt oder verdeckt. (Anlage F)
3.9 Aus dem Billard springende Bälle
(1) Sobald ein oder mehrere der Bälle aus dem Billard springen, erfolgt
die Wiedereinnahme der Aufsetzmarken durch den Schiedsrichter wie folgt:
a) bei der Freien Partie, beim Cadre und beim Einband:
alle drei in die Ausgangsstellung;
b) beim Dreiband wird nur der Ball oder die Bälle, die aus dem Billard
gesprungen sind, wieder auf die Aufsetzmarken gemäß den Bestimmungen des
Punktes 3.8 - 3.b) und nicht in die ursprüngliche Ausgangsposition
gestellt.
(2) Ein Ball gilt als aus dem Billard gesprungen, sobald er sich außerhalb
der Umfassung befindet oder sobald er die Umfassung berührt hat.
3.10 Ende der Partie
(1) Eine Partie besteht aus einer bestimmten Anzahl von zu erzielenden
Karambolagen (Spieldistanz), die gemäß dem Spielmodus variieren und in
der STO geregelt sind.
(2) Jede begonnenen Partie muß bis zum letzten Punkt gespielt werden.
Eine Partie ist beendet, sobald der Schiedsrichter die letzte zu
erzielende Karambolage als gut angesagt hat, selbst wenn nach dem Stoß
festgestellt werden sollte, dass dieser Spieler die erforderliche Anzahl
von Karambolagen nicht ausgeführt hat.
(3) In der STO wird geregelt, ob die Partien mit oder ohne gleiche Anzahl
von Aufnahmen gespielt werden.
(4) Wenn die Partie mit einer gleichen Anzahl von Aufnahmen gespielt wird
und der letzte Punkt der Partie von dem Spieler erzielt worden ist, der
eine Aufnahme mehr als sein Gegner für sich verbuchen kann, hat der
gegnerische Spieler das Recht, diese Anzahl der Aufnahmen einzustellen.
Dazu werden die Bälle in die ursprüngliche Ausgangsposition gestellt.
Wenn die Anzahl der bei einer Partie zu erreichenden Punkte gleichfalls
vom zweiten Spieler erreicht wird, so gilt das Match als unentschieden.
(5) Bei einer Partie, die in Sätzen gespielt wird, sind die folgenden
Bestimmungen ebenfalls anzuwenden:
a) Sobald einer der Spieler die festgelegte Anzahl von Punkten erreicht
hat, ist der Satz beendet und er ist der Sieger. Wenn es sich dabei um den
Spieler handelt, der den Anfangsstoß ausgeführt hat dann spielt sein
Gegner die Aufnahme nicht (kein Nachstoß).
Ausnahme: Wenn der Spieler, welcher beginnt, in der 1.Aufnahme den Satz
beendet. Dann hat der Gegner die Möglichkeit, den Satz unentschieden zu
machen (Nachstoß).
Bei Unentschieden in der ersten Aufnahme, wird sofort der nächste Satz
begonnen. Sind beide Spieler am Ende des 3. Satzes gleich ( 3 zu 3
Gewinnpunkte), so wird ein vierter, entscheidender Satz gespielt. Durch
erneuten Bandenentscheid wird ermittelt, welcher Spieler beginnt. Stößt
dieser in einer Aufnahme aus, gibt es keinen Nachstoß. Dieser 4. Satz muß
als Verlängerung des 3. Satzes angesehen werden, so dass das Ergebnis mit
4 zu 3 Gewinnpunkten gewertet wird.
b) Im Satzsystem wird auf ein Minimum von 4 Gewinnpunkten gespielt:
Satzgewinn = 2 Gewinnpunkte,
Unentschieden = 1 Gewinnpunkt,
Satzverlust = 0 GP
c) Sobald einer der Spieler die erforderliche Anzahl von Punkten (4
Punkte) erzielen konnte, wird er zum Sieger der Partie erklärt.
4.0 FEHLER
4.1 Definition
Es gilt als Fehler und der andere Spieler ist an der Reihe:
(1) Wenn bei der Ausführung des Stoßes ein Ball oder mehrere Bälle aus
dem Billard springen (Ansage : "Bälle außerhalb" ) ;
(2) Wenn die Spieler spielen, bevor die Bälle zum Stillstand gekommen
sind (Ansage: "Bälle in Bewegung");
(3) Wenn der Spieler zum Spielen von einem anderen Teil des Queues als dem
Lederplättchen Gebrauch macht (Ansage: "Lederplättchen");
(4) Wenn der Spieler mit Ausnahme des Angriffs seines Balles für die Ausführung
des Stoßes, irgendeinen der Bälle mit einem Teil seines Queues, mit der
Hand oder mit einem anderen Gegenstand berührt (Ansage: "berührt",
wenn verlangt); In einem solchen Fall bleibt der berührte Ball an der
Stelle, die er einnimmt, liegen.
(5) Wenn der Spieler einen Ball berührt oder verschiebt, um einen Fremdkörper
der an ihm haftet, zu entfernen, anstatt vom Schiedsrichter zu verlangen,
dass dieser es tut (Ansage: "berührt", wenn verlangt);
(6) Wenn der Spieler einen Ball durch direkte oder indirekte Berührung
verschiebt, ohne dass diese Verschiebung direkte Folgen der Ausführung
des Stoßes gewesen ist (Ansage: "berührt"; wenn verlangt);
(7) Wenn der Spieler durchstößt (Ansage: "Durchstoß"). Ein
Durchstoß liegt vor:
a) sobald das Lederplättchen mehrmals mit dem in Bewegung zu bringenden
Ball in Kontakt tritt;
b) sobald das Lederplättchen noch mit dem Spielball in Kontakt steht , während
dieser bereits den zweiten Ball berührt; dieser bereits die Bande berührt;
(8) Wenn der Spieler absichtlich mit dem Spielball auf die Bande spielt,
mit der er in Kontakt steht, ohne diesen vorher durch einen Kopfstoß aus
dieser Stellung befreit zu haben (Ansage: "sich berührende Bälle");
(9) Wenn im Moment des Stoßes, der Spieler nicht mit mindestens einem Fuß
den Boden berührt (Ansage: "Fuß nicht auf dem Boden"); Die
Verwendung von Spezialschuhen ist nicht gestattet, außer bei körperlicher
Behinderung.
(10) Wenn der Spieler auf der Spielfläche, an der Bande oder an der
Umfassung sichtbare Markierungspunkte anbringt (Ansage:
"markiert");
(11) Wenn bei der Aufnähme oder im Serienverlauf der Schiedsrichter
feststellt, dass der Spieler nicht mit seinem Ball spielt (Ansage:
"falscher Ball");
(12) Wenn der Spieler speziellen Regeln der verschiedenen Disziplinen
nicht respektiert (Ansage erfolgt gemäß den Regeln);
4.2 Absichtliche Fehler
Wenn der Fehler, der im TZ 4.1 definiert ist, absichtlich begangen
worden ist, so kann der nicht fehlerhaft handelnde Spieler, der nun an der
Reihe ist, vom Schiedsrichter verlangen, dass dieser den Ball oder die Bälle
so exakt wie möglich in die Position bringt, die Sie vor dem Zwischenfall
eingenommen hätten, insofern er diese Position als günstiger erachtet.
4.3 Nicht festgestellte Fehler
Wenn eine Karambolage nach einem Fehler gemacht wird oder eine
begangener Fehler nicht festgestellt worden ist, bleibt die Karambolage
als erworben, und der Spieler kann weiterspielen.
4.4 Fehler durch Dritte
Jeder Fehler, der von einem Dritten, einschließlich Schiedsrichter,
hervorgerufen worden ist und zu einer Verschiebung der Bälle geführt
hat, geht nicht zu Lasten des Spielers. In diesem fall werden die Bälle
erneut vom Schiedsrichter so exakt wie möglich in die Position gebracht,
die Sie eingenommen hätten oder die Sie eingenommen haben sollten.
5.0 SPEZIELLE REGELN FÜR JEDE DER DISZIPLINEN
5.1 Allgemeine Bestimmungen
5.1.1 Bezeichnung der Bälle
Man unterscheidet einerseits den Spielball und andererseits die beiden
anderen Bälle, die als gegnerischer oder roter Ball bezeichnet werden.
5.1.2 Sperrzonen
(1) Die Anzahl und die Oberfläche der Sperrzonen sind je nach
Disziplin verschieden. Diese Zonen werden so fein wie möglich durch mit
Kreide gezogene Linien begrenzt (Anlage B bis D).
(2) In jeder Sperrzone kann der Spieler im Verlauf einer Serie nur die
erlaubte Anzahl von Karambolagen machen, dass heißt, dass er beim
festgelegten Stoß aus der Zone, in der er sich befindet, einen der beiden
gegnerischen Bälle heraus befördert haben muß.
5.1.3 Position der Bälle
(Anlage E)
(1) Die Position "herein" ist erreicht:
wenn der gegnerische oder rote Ball aus der Zone, in der sie sich schon
vor dem Stoß mit dem Queue befunden haben, in eine andere Zone oder in
zwei unterschiedliche Zonen laufen oder nach dem Stoß wieder in die
gleiche Zone zurückkehren. (Ansage: "herein").
(2) Die Position "drin" ist erreicht:
a) wenn eine Karambolage nach der Position "herein" ausgeführt
worden ist, ohne dass der gegnerische oder rote Ball aus der Zone heraus
befördert worden ist. (Ansage: "drin").
b) beim Cadre 47/1 geschieht dieses unter den gleichen Bedingungen wie
unter a) oben, aber statt der Ansage "herein" erfolgt die Ansage
"drin".
(3) Die Position "rittlings" ist erreicht:
wenn der gegnerische und rote Ball in der Nähe einer Zonenlinie zum
Stillstand kommt, jedoch jeder der beiden in einer unterschiedlichen Zone.
(Ansage: "rittlings").
(4) Der gegnerische oder rote Ball, der sich genau auf der Zonenlinie
befindet, wird zum Nachteil des Spielers bewertet.
(5) Der gegnerische oder rote Ball kann sofort dafür sorgen, dass die
Zone, aus der sie vom Spieler hinausbefördert werden, wieder eingesetzt
wird, indem sie auf diese Weise erneut die Position "herein"
oder "drin" bilden.
(6) Die Position zum Cadre wird zuerst angezeigt, dann erst die in Bezug
zum Anker. Wenn die beiden Positionen identisch sind, erfolgt die Ansage
nur einmal und wird um ein "beide" ergänzt.
5.1.4 Falsche Zone
Wenn eine Karambolage in der Position "drin" erzielt worden
ist und der gegnerische oder rote Ball nicht aus der Zone heraus befördert
worden ist, so gilt dieses als ein Fehler (Ansage: "dringeblieben).
5.2 Freie Partie
5.2.1 Definition des Spiels
Bei der Freien Partie kann der Spieler nacheinander im Verlauf ein und
derselben Serie eine unbegrenzte Anzahl von Karambolagen innerhalb der
Grenzen der Distanzen auf der gesamten Oberfläche des Billards durchführen,
mit Ausnahme der verbotenen Eckzonen, in denen das Spiel durch die
Bestimmungen der TZ 5.1 geregelt wird.
5.3 Cadre
5.3.1 Definition
Das Cadrespiel gibt Anlass zu mehreren Arten von Partien, je nachdem,
ob sie mit einem oder zwei Stößen, mit 47, 38, 35 oder 71, 57, 52
Zentimetern oder mit einem zusätzlichen Quadrat gespielt werden (Blätter
C bis D).
5.3.2 Cadre und Anker
(1) Auf der Spielfläche zeichnet man so fein wie möglich mit Kreide
Linien ein, die ein Viereck bilden, dass Cadre genannt wird. (Sperrzonen).
(2) Außerdem werden beim Cadre 47 und 71 an den Enden jeder dieser Linien
und rittlings auf diesen zusätzliche kleine Quadrate (Anker)
eingezeichnet, bei denen eine der Seiten mit dem inneren Rand der Bande
verschmilzt.
(3) Die Vorschriften der TZ 5.1, die für die Cadrelinien und Cadre
anzuwenden sind, gelten gleichfalls für die Ankerlinien und Anker.
5.3.3 Cadre 47/2, 38/2, 35/2, 71/2, 57/2 und 52/2
(1) Beim Cadre mit 47, 38 bzw. 35 cm werden vier Linien gezogen, die
auf dem Billard folgende neun Cadre bestimmen; drei zentrale Rechtecke in
der Mitte der Längsachse uns sechs Quadrate in Querrichtung (Anlage C).
(2) Beim Cadre mit 71, 57 bzw. 52 cm werden drei Linien gezogen, die auf
dem Billard die folgenden sechs Cadre bestimmen: zwei zentrale Rechtecke
in der Mitte der Längsachse und vier Quadrate in Querrichtung (Anlage D).
(3) Beim Cadre mit 2 Stößen hat der Spieler nicht das Recht, im Verlauf
der Serie nacheinander zwei Karambolagen in ein und demselben Cadre auszuführen,
ohne dass beim zweiten Stoß mindestens der gegnerische oder rote Ball aus
diesem hinausbefördert werden würde.
5.3.4 Cadre 47/1
Die TZ 5.3.3 ist analog beim Cadre 47 cm mit 1 Stoß anzuwenden. Beim
Cadre mit einem Stoß hat der Spieler nicht das Recht, im Verlauf der
Serie eine einzige Karambolage in dem gleichen Cadre auszuführen, ohne
dass mindestens der gegnerische oder rote Ball aus diesem hinausbefördert
werden würde.
5.4 Banden-Disziplinen
5.4.1 Definition
Es gibt zwei Bandendisziplinen , Einband und Dreiband. Für diese
beiden Disziplinen wird das Billard von jeder Einzeichnung befreit.
5.4.2 Einband
Im Einband muß der Spielball mindestens mit einer Bande in Berührung
kommen, bevor der gegnerische oder rote Ball berührt wird. Wenn dieses
nicht geschieht, handelt es sich um einen Fehler. (Ansage: "keine
Bande").
5.4.3 Dreiband
Im Dreiband muß der Spielball mindestens drei Mal mit einer oder
mehreren Banden in Berührung kommen, bevor der gegnerische oder rote Ball
berührt wird. Wenn dieses nicht geschieht, handelt es sich um einen
Fehler. (Ansage: "keine Bande").
6.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1 Übertretungen
Jede Übertretung der vorliegenden Regeln wird entsprechend den Satzungen
und Ordnungen behandelt.
6.2 Inkrafttreten und Außerkraftsetzung
(1) Das vorliegende Reglement wurde vom Präsidium der Deutschen
Billard-Union auf der Grundlage der in Kraft befindlichen Satzungen und
Ordnungen erlassen.
(2) Die Landesverbände haben es bei allen Meisterschaften anzuwenden, die
für eine Qualifikation auf nationaler Ebene maßgeblich sind.
Anlage
A - Ausgangslinie
|
Länge
|
kleines
Billard
|
Halb-
match
|
großes
Billard
|
A
|
210,00
|
230,00
|
284,00
|
B
|
105,00
|
115,00
|
142,00
|
C
|
26,25
|
28,75
|
35,50
|
D
|
52,50
|
57,50
|
71,00
|
E
|
35,00
|
38,33
|
47,33
|
F
|
27,00
|
29,6
|
36,50
|
G
|
13,50
|
14,8
|
18,25
|
|
Anlage B - Freie Partie - Sperrzonen
|
Länge
|
kleines
Billard
|
Halb-
match
|
großes
Billard
|
A
|
210,00
|
230,00
|
284,00
|
B
|
105,00
|
115,00
|
142,00
|
C
|
26,25
|
28,75
|
35,50
|
D
|
52,50
|
57,50
|
71,00
|
E
|
35,00
|
38,33
|
47,33
|
F
|
27,00
|
29,6
|
36,50
|
G
|
13,50
|
14,8
|
18,25
|
H
|
|
|
17,80
|
I
|
|
|
8,90
|
|
Anlage C - Cadre 47 (incl. Anker) - 38 - 35
|
Länge
|
kleines
Billard
|
Halb-
match
|
großes
Billard
|
A
|
210,00
|
230,00
|
284,00
|
B
|
105,00
|
115,00
|
142,00
|
C
|
26,25
|
28,75
|
35,50
|
D
|
52,50
|
57,50
|
71,00
|
E
|
35,00
|
38,33
|
47,33
|
F
|
27,00
|
29,6
|
36,50
|
G
|
13,50
|
14,8
|
18,25
|
H
|
|
|
17,80
|
I
|
|
|
8,90
|
|
Anlage D - Cadre 71 (incl. Anker) - 57 - 52
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Länge
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kleines
Billard
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Halb-
match
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großes
Billard
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A
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210,00
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230,00
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284,00
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B
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105,00
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115,00
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142,00
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C
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26,25
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28,75
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35,50
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D
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52,50
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57,50
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71,00
|
E
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35,00
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38,33
|
47,33
|
F
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27,00
|
29,6
|
36,50
|
G
|
13,50
|
14,8
|
18,25
|
H
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17,80
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I
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8,90
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Anlage
E1 + E2 - Positionen
Figur
1
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beim Cadre
47/1:
bei anderen Cadre-Disziplinen:
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DRIN
HEREIN oder
DRIN
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Figur
2
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bei
allen Cadre-Disziplinen:
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RITTLINGS
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Figur
3
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beim Cadre
47/1:
bei anderen
Cadre-
Disziplinen:
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DRIN-BEIDE
HEREIN-DRIN
oder
DRIN-HEREIN oder
HEREIN-BEIDE oder
DRIN-BEIDE
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Figur
4
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beim Cadre
47/1:
bei anderen
Cadre-
Disziplinen:
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DRIN-RITTLINGS
HEREIN-RITTLINGS
oder DRIN-RITTLINGS
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Figur
5
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beim Cadre
47/1:
bei anderen
Cadre-
Disziplinen:
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RITTLINGS-DRlN
RITTLINGS-HERElN
oder
RITTLINGS-DRlN
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Figur
6
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bei
allen Cadre-Disziplinen:
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RITTLINGS-BElDE
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Figur
7
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Die
Position rittlings wird gebildet, wenn die beiden gegnerischen Bälle
in der Nähe einer Linie, die die Cadre gemeinsam haben, zum
Stillstand kommen. Bei Figur 7 befinden sich diese Bälle nicht in
der Nähe einer gemeinsamen Linie, trotzdem muß der
Schiedsrichter die Ansage "rittlings" machen, damit er
den Spieler davon in Kenntnis setzen kann, dass die beiden
gegnerischen Bälle sich in zwei unterschiedliche Cadre befinden.
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Kommentar: Wenn die gegnerischen Bälle sich in dem gleichen
Cadre und dem gleichen Anker befinden, so erfolgt die Ansage der
Position bezüglich des Cadre an erster Stelle. Beim Cadre 47/1
stellt sich die Position "herein" niemals dar. Wenn der
Spieler nicht erkennen kann, in welchem Cadre sich die beiden
gegnerischen Bälle befinden, so zeigt der Schiedsrichter ihm
dieses mit einer kurzen Handbewegung an.
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Anlage F - Wiederaufstellung an den Aufsetzmarken
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